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DAS MedLaw


Das Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH) freut sich, Ihnen das DAS MedLaw UZH anbieten zu können.

Das DAS MedLaw UZH ist ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang, der sich an Fachpersonen aus den unterschiedlichen Fachdisziplinen der Medizin, des Rechts, der Ethik und anverwandten Tätigkeitsfelder mit Bezug zur Medizin und Gesundheit richtet. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und vermittelt vertiefte Kenntnisse im Medizin- und Gesundheitsrecht mit Fokus auf den Kompetenzerwerb, die fachliche Vernetzung und Herangehensweisen in den genannten Themengebieten.

Das DAS MedLaw UZH ist eine Weiterführung und ein gezielter Ausbau des Weiterbildungsangebots der Universität Zürich im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts. Es umfasst den CAS MedLaw UZH oder den CAS Law for Medics and Health Professionals UZH sowie einen weiteren CAS-Studiengang im Umfang von 15 ECTS oder einen weiteren CAS-Studiengang im Umfang von 10 ECTS sowie ein Brückenmodul im Umfang von 5 ECTS. Zur Auswahl stehen die CAS-Studiengänge des Kompetenzzentrums MERH. Aber auch fachlich einschlägige CAS-Studiengänge des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich und weitere themenspezifische, praxisrelevante Studiengänge können beim DAS MedLaw UZH Eingang finden.

Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen wird der Abschluss "Diploma of Advanced Studies UZH in MedLaw" (30 ECTS) verliehen.

Wir bitten interessierte Personen um Kontaktaufnahme. Wir sind gerne für Sie da.

Verordnung über unsere Weiterbildungsstudiengänge (PDF, 180 KB)

Neben dem CAS MedLaw UZH oder dem CAS Law for Medics and Health Professionals UZH als Basis-CAS kann aus dem aufgeführten Wahlpool der folgenden Weiterbildungsstudiengänge ein weiterer Studiengang gewählt werden:

*Teilnehmende, welche bereits den nicht mehr angebotenen CAS Naturwissenschaftliche Forensik UZH (10 ECTS) absolviert haben, können sich diesen als Wahlmodul anrechnen lassen.

Die Daten und Veranstaltungsorte richten sich nach den jeweils ausgewählten CAS-Studiengängen.

Um zum DAS MedLaw UZH zugelassen zu werden, müssen Sie bereits über ein Diplom des CAS MedLaw UZH oder des CAS Law for Medics and Health Professionals UZH verfügen.

Angesprochen sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsfachpersonen (z.B. aus dem Bereich der Pflege, Physiotherapie, Mitarbeitende Spitex), Geschäftsleitungen von Spitälern oder Rehabilitationseinrichtigungen, Fachpersonen aus dem gesamten Versicherungsbereich (z.B. Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte IVG, KVG etc.), Versicherungsjuristinnen und -juristen, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Consultants, Gesundheitsökonominnen und -ökonomen, Fachpersonen von Behörden und der pharmazeutischen Industrie sowie der Medizintechnik. Sie verfügen über einen Hochschulabschluss oder über spezifische Berufserfahrung oder eine gleichwertige Qualifikation.

Wir bitten interessierte Personen um Kontaktaufnahme. Wir sind gerne für Sie da.

  • CHF 200.– bei Direktbeantragung des DAS-Diploms

  • CHF 400.– bei Beantragung des DAS-Diploms mit Einzug der bereits erstellten CAS-Diplome
  • Organisation und Durchführung des Brückenmoduls bei fehlenden ECTS-Punkten: Entschädigung nach Aufwand

 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

  • Die oben aufgeführten Kosten umfassen lediglich die Ausstellung des Diploms für das DAS MedLaw UZH. Die Gebühren für die darin enthaltenen CAS-Studiengänge sind nicht enthalten.
  • Zur Erlangung des DAS MedLaw UZH-Diplomes müssen Sie Ihre CAS-Diplome vollständig und im Original an uns einreichen. Die CAS-Diplome werden gemäss § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Verordnung über unsere Weiterbildungsstudiengänge (PDF, 180 KB) im Austausch gegen das DAS MedLaw UZH-Diplom aberkannt. Sie erhalten Ihre CAS-Diplome nicht zurück.

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung unser Antragsformular.

Weiterführende Informationen

SIWF-Anerkennung

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals, den CAS Rare Diseases sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 25 Credits.

SIM-Anerkennung

Der Verein Swiss Insurance Medicine anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals, den CAS Rare Diseases sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 25 Credits.

GSASA-Anerkennung

Der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 500 FPH Punkten in Spitalpharmazie (bzw. 25 FPH-Kreditpunkte/Halbtag).

Aktuelle Veranstaltungen des MERH

Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH)
Freiestrasse 15
CH-8032 Zürich

+41 44 634 30 13

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