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Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erlangung des Diploms für das DAS MedLaw UZH Ihre bestehenden CAS-Diplome vollständig und im Original an uns werden einreichen müssen. Das Diplom für das DAS MedLaw UZH wird Ihnen im Austausch zu Ihren CAS-Diplomen ausgestellt. Ihre CAS-Abschlüsse werden aberkannt und Sie erhalten Ihre CAS-Diplome nicht zurück (vgl. § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Verordnung).
Verordnung über unsere Weiterbildungsstudiengänge (PDF, 180 KB)