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MAS MedLaw


Das Kompetenzzentrum MERH freut sich, Ihnen den MAS MedLaw UZH anbieten zu können.

Der MAS MedLaw UZH ist ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang ohne maximale Absolvierungsfrist, der sich an Fachpersonen aus den unterschiedlichen Fachdisziplinen der Medizin, des Rechts, der Ethik und anverwandten Tätigkeitsfeldern mit Bezug zur Medizin und Gesundheit richtet. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und vermittelt vertiefte Kenntnisse im Medizin- und Gesundheitsrecht mit Fokus auf den Kompetenzerwerb, die fachliche Vernetzung und die Herangehensweisen in den genannten Themengebieten.

Der MAS MedLaw UZH ist eine Weiterführung und ein gezielter Ausbau des Weiterbildungsangebots der Universität Zürich im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts. Der MAS MedLaw UZH baut auf dem DAS MedLaw UZH auf.

Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen wird der Abschluss "Master of Advanced Studies UZH in MedLaw" (60 ECTS) verliehen.

Verordnung über unsere Weiterbildungsstudiengänge (PDF, 180 KB)

Für den MAS MedLaw UZH (60 ECTS) werden der DAS MedLaw UZH (30 ECTS), eine MAS-Abschlussarbeit (5 ECTS), ein CAS aus dem Wahl- oder Wahlpflichtpool im Umfang von 15 ECTS sowie ein weiterer CAS aus dem Wahlpool oder Brückenmodule im Umfang von 10 ECTS vorausgesetzt. Folgende Wahl(pflicht)module stehen zur Auswahl, wobei nur Module an den MAS MedLaw UZH angerechnet werden können, welche Sie noch nicht dem DAS MedLaw UZH angerechnet haben:

*Teilnehmende, welche bereits den nicht mehr angebotenen CAS Naturwissenschaftliche Forensik UZH (10 ECTS) absolviert haben, können sich diesen als Wahlmodul anrechnen lassen.


Teilnahme an Brückenmodulen

Zusätzlich zum Absolvieren der kompletten CAS-Weiterbildungsstudiengänge können Sie an einzelnen Modulen der oben erwähnten CAS-Weiterbildungsstudiengänge teilnehmen, um die allenfalls fehlenden ECTS zu erzielen. Die Teilnahme an Brückenmodulen ist wie folgt geregelt:

  1. ECTS: 1 ECTS pro Brückenmodul (1 Tag bzw. 2 halbe Tage)
  2. Leistungsnachweise: Anwesenheitspflicht und Essay pro Brückenmodul
  3. Kosten: CHF 1'100.– pro Brückenmodul
  4. Anmeldemodalitäten: Schriftliche Anmeldung per E-Mail bis spätestens zwei (2) Monate vor Beginn des Brückenmoduls

Die Daten und Veranstaltungsorte richten sich nach den jeweils ausgewählten CAS-Studiengängen.

Angesprochen sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Gesundheitsfachpersonen (z.B. aus dem Bereich der Pflege, Physiotherapie, Mitarbeitende Spitex), Geschäftsleitungen von Spitälern oder Rehabilitationseinrichtigungen, Fachpersonen aus dem gesamten Versicherungsbereich (z.B. Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte IVG, KVG etc.), Versicherungsjuristinnen und -juristen, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Consultants, Gesundheitsökonominnen und -ökonomen, Fachpersonen von Behörden und der pharmazeutischen Industrie sowie der Medizintechnik.

Für die Zulassung sind ein Hochschulabschluss und Praxiserfahrung erforderlich. In Ausnahmefällen können auch Personen mit vergleichbarer Qualifikation sowie mit spezifischer Praxiserfahrung "sur dossier" zugelassen werden.

Zum MAS MedLaw UZH wird zugelassen, wer den DAS MedLaw UZH erfolgreich abgeschlossen hat.

Wir bitten interessierte Personen um Kontaktaufnahme. Wir sind gerne für Sie da.

  • Kosten für den MAS MedLaw UZH: CHF 3'000.–
    In den Gebühren enthalten sind:
    • Betreuung der MAS-Abschlussarbeit durch Dozierende
    • Bewertung der MAS-Abschlussarbeit
    • Ausstellung des Diploms für den MAS MedLaw UZH
    • Nicht enthalten: Gebühren für CAS-Studiengänge und allfällige Brückenmodule
       
  • Kosten pro Brückenmodul: CHF 1'100.–

Für die Anmeldung zum MAS MedLaw UZH gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Laden Sie das Vertragsformular (DOCX, 90 KB) für den MAS MedLaw UZH herunter.
  2. Füllen Sie das Vertragsformular aus.
  3. Unterzeichnen Sie das Vertragsformular handschriftlich oder elektronisch.
  4. Reichen Sie das unterzeichnete Vertragsformular sowie die Beilagen elektronisch über unser Formular hoch.
    Benötigt werden folgende Unterlagen:
    • Unterzeichnetes Vertragsformular
    • ID (Vor- und Rückseite) oder Pass
    • DAS MedLaw UZH-Diplom
    • Zusätzliche Diplome gemäss Ziffer 1.3. des Vertragsformulars
       
  5. Nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen werden diese durch die Programmdirektion geprüft.
  6. Bei Gutheissung Ihres Antrags erhalten Sie anschliessend einen Zulassungsbescheid sowie das gegengezeichnete Vertragsformular per E-Mail. Den Zulassungsentscheid benötigen Sie für den Immatrikulierungsantrag (vgl. Ziffer 17).

    Frist: Der Immatrikulierungsantrag muss vor Ablauf des Semesters beantragt werden, in welchem der Studiengang begonnen werden soll.
     
  7. Besuchen Sie das Bewerbungsportal der Universität Zürich.
  8. Klicken Sie auf "Neues Benutzerkonto".
    Screenshot 01 Neues Benutzerkonto
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  9. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab.
    Screenshot 02 Formular Benutzerkonto
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  10. Bestätigen Sie das Benutzerkonto über den Link, den Sie per E-Mail erhalten.
  11. Rufen Sie Ihr Benutzerkonto unter Studentservices auf.
  12. Klicken Sie auf die Registerkarte "Bewerbung" und anschliessend auf die Kachel "Bewerbung".
    Screenshot 03 Bewerbung
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  13. Klicken Sie auf "Neue Bewerbung anlegen".
    Screenshot 04 Neue Bewerbung anlegen
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  14. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie anschliessend auf "Übernehmen".
    Screenshot 05 Studienwahl
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    Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
    • Die Angaben können nachträglich nicht mehr angepasst werden.
    • Die im Formular erwähnte Bewerbungsgebühr entfällt für MAS-Studierende.
    • Die Angabe unter "Geplanter Studienbeginn" wird nicht berücksichtigt, erfordert als Pflichtfeld aber dennoch eine Eingabe. Der geplante Studienbeginn wird nachträglich analog der Angabe aus unserem Zulassungsbescheid (vgl. Ziffer 6) korrigiert.
  15. Hinterlegen Sie die studienbezogenen Angaben. Sollten Sie bereits an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule) in der Schweiz studiert haben, geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an. Klicken Sie anschliessend auf "Speichern".
    Screenshot 06 Studienbezogene Angaben
    Zoom (JPG, 233 KB)
  16. Hinterlegen Sie Ihre persönlichen Angaben. Sollten Sie über eine AHV-Nummer verfügen, ist diese zwingend anzugeben. Klicken Sie anschliessend auf "Speichern".
    Screenshot 07 Persönliche Angaben
    Zoom (JPG, 469 KB)
  17. Laden Sie unter "Einzureichende Dokumente" sämtliche aufgeführte Unterlagen hoch. Bitte beachten Sie die auf dieser Seite aufgeführten Hinweise. Klicken Sie anschliessend auf "Speichern".
    Screenshot 08 Einzureichende Dokumente
    Zoom (JPG, 464 KB)
  18. Klicken Sie auf "Absenden", um Ihre Bewerbung einzureichen.


Hinweis
Der Antrag auf Immatrikulation kann jederzeit eingereicht werden. Allerdings kann sich die Auslieferung der Studienbestätigungen und der UZH-Card je nach Einreichungsdatum verzögern, weil sie sich nach den regulären Semesterdaten der UZH richtet.

Weiterführende Informationen

Teilnehmendenbereich

Mehr zu Teilnehmendenbereich

Weiterführende Informationen

SIWF-Anerkennung

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals, den CAS Rare Diseases sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 25 Credits.

SIM-Anerkennung

Der Verein Swiss Insurance Medicine anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals, den CAS Rare Diseases sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 25 Credits.

GSASA-Anerkennung

Der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker anerkennt den CAS MedLaw, den CAS Law for Medics and Health Professionals sowie den CAS Safety in Healthcare mit jeweils 500 FPH Punkten in Spitalpharmazie (bzw. 25 FPH-Kreditpunkte/Halbtag).

Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH)
Freiestrasse 15
CH-8032 Zürich

+41 44 634 30 13

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