Antragsformular MAS MedLaw UZH
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Erlangung des Diploms für den MAS MedLaw UZH Ihr DAS-Diplom und ihre bestehenden CAS-Diplome vollständig und im Original an uns werden einreichen müssen. Das Diplom für den MAS MedLaw UZH wird Ihnen im Austausch zu Ihren DAS- und CAS-Diplomen ausgestellt. Ihre DAS- und CAS-Abschlüsse werden aberkannt und Sie erhalten Ihre DAS- und CAS-Diplome nicht zurück (vgl. § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Verordnung).
Verordnung über unsere Weiterbildungsstudiengänge (PDF, 180 KB)